1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zur Personalvermittlung sowie für alle weiteren Personaldienstleistungen, die von fellowX angeboten werden.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich ausgeschlossen, sofern diese nicht schriftlich von fellowX anerkannt wurden.
2. Beratungs-, Such- und Vermittlungsleistungen
2.1 Die vom Auftraggeber beauftragten Leistungen umfassen Beratungs-, Such- und Vermittlungsdienstleistungen im Rahmen der Personalvermittlung.
2.2 FellowX übernimmt keine Garantie für die erfolgreiche Besetzung einer Position oder die Erfüllung spezifischer Erwartungen durch den vermittelten Bewerber.
3. Datenschutz und Vertraulichkeit
3.1 Beide Parteien verpflichten sich, die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten und erhaltene Daten nur im Rahmen des jeweiligen Projekts zu verwenden.
3.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle übermittelten Informationen über Bewerber vertraulich zu behandeln und ausschließlich für den vorgesehenen Zweck zu nutzen.
4. Haftung
4.1 fellowX haftet für Schäden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
4.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet fellowX nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
4.3 Eine Haftung für mittelbare oder Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
5. Informationen über Bewerber
5.1 Die von fellowX bereitgestellten Informationen über Bewerber basieren auf Angaben der Bewerber oder Dritter. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird ausgeschlossen.
6. Honorare und Zahlungsbedingungen
6.1 Das Vermittlungshonorar von fellowX beträgt 30 % des mit dem Bewerber vereinbarten Jahresbruttogehalts.
6.2 Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug sofort fällig und innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungseingang zu zahlen. Der Auftraggeber gerät ohne weitere Mahnung in Verzug.
7. Anspruch auf Honorar
7.1 Der Anspruch auf das Vermittlungshonorar entsteht mit Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem vorgeschlagenen Bewerber.
7.2 Das Honorar bleibt auch dann bestehen, wenn der Arbeitsvertrag später aufgelöst wird oder der Arbeitsantritt nicht erfolgt.
7.3 Kommt ein Arbeitsvertrag innerhalb von zwölf Monaten nach Vorstellung des Bewerbers zustande, bleibt der Honoraranspruch unberührt.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, fellowX unverzüglich zu informieren, wenn ein vorgestellter Bewerber bereits bekannt oder in Kontakt mit dem Unternehmen steht.
8.2 Der Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem vorgeschlagenen Bewerber ist fellowX innerhalb von 3 Tagen schriftlich mitzuteilen.
9. Allgemeine Bestimmungen
9.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
9.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Mannheim, sofern gesetzlich zulässig.
9.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.